Regelauslegung II 7.5

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motsch
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Regelauslegung II 7.5

Beitrag von motsch »

Eroberung setfremder Bauoption
Bei Eroberung eines Produktionsgebäudes mit setfremden Bauoptionen, kann der Spieler sich eine Bauoption pro Produktionsgebäude aussuchen, die er nutzen möchte. Diese gibt er direkt nach Eroberung dem SV ingame bekannt. Der SV löscht dann umgehend alle anderen Bauoptionen. Strafe bei Nichtbeachtung dieser Regel: 500.000M und Verlust aller Bauoptionen (Bauoptionen-Resett) und gebauten setfremden Einheiten des Spielers.
Ich gehe davon aus, daß die Materialstrafe dann erhoben wird, wenn der Eroberer in dem betreffenden Produktionsgebäude setfremde Einheiten nachgebaut hat und deshalb Absicht unterstellt werden kann.
Bei einem simplen "Vergessen" die Eroberung zu melden, ist m. E. die Löschung sämtlicher Bauoptionen ausreichend.
Gruß
motsch
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GAMER
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Re: Regelauslegung II 7.5

Beitrag von GAMER »

korrekt.
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Snake
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Re: Regelauslegung II 7.5

Beitrag von Snake »

Ich sehe es auch so.

Es könnte jedoch auf den Einzelfall ankommen.
Besteht noch Chance auf Eroberung einer weiteren Fabrik eines ähnlichen Typs, könnte
jemand möglicherweise absichtlich warten, bevor er/sie sich für eine Option entscheiden
möchte.

Dies ist jedoch sehr hypothetisch. Der SV hat da den Überblick und i. d. R. sollte
Vergessen nicht zu einer Strafe führen.
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