Ich kann leider nicht nachvollziehen, wo hier unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden oder wurden. Bitte etwas konkreter werden.Der SV kann Spieler in Kampfhandlungen durch Bereitstellung von fehlenden
Einheiten unterstützen. Eine Unterstützung durch Bereitstellung von EMF ist
ausgeschlossen. Dies kann notwendig werden, wenn bspw. bestimmte
Schlüsseleinheiten (Aufklärer, AD etc.) noch nicht erforscht wurden.
Anmerkung:
Die Entscheidung über eine Erstattung fälle nicht ich, sondern motsch als SV. Nur er hat den gesamten Überblick über die Situation. Ich stelle nur fest, das es nicht üblich ist, bei Kampfhandlungen generell Verluste auszugleichen.