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Bezahlung Steuern

Verfasst: So 14. Jun 2009, 15:24
von GAMER
Mit zunehmender Steuerlast kommen die ersten Spieler in Schwierigkeiten, die Steuern nur von der HB aus zu bezahlen. Diese Situation war vorhersehbar. Leider haben wir es nicht geschaft, die technischen Voraussetzung für eine Aufteilung der Steuern auf die Kolonien zu schaffen.

Im Moment muß das noch von Hand hier im Forum erfolgen. Ich werde deshalb mit der nächsten Auswertung auch eine Liste der Spieler erstellen, die ihre Steuern aufteilen können. Von einigen werde ich dann eine rückmeldung benötigen, auf welcher Kolonie sie ihre Steuern zahlen wollen.


Technisches:
Zuerst wird bis zum Limiteinkommen der HB Steuern auf der HB gezahlt = 300.000M
Alles was darüber hinausgeht bis zu 2x 180.000M kann auf jeweils einer Kolonie bezahlt werden. (Auswahl nötig)
Sind mehr als 660.000M zu zaheln, so wird der übersteigend Betrag wieder auf der HB bezahlt (Oder per Auswahl auf einer oder mehreren anderen Planeten)

Ist im Moment etwas umständich. Ich hoffe Hanni kann uns in ein paar Wochen davon erlösen.

Re: Bezahlung Steuern

Verfasst: So 14. Jun 2009, 15:38
von Hanni
Nur um einmal ein Zitat aus dem "altem Forum" dazu zu bringen:
Hanni hat geschrieben:Mein Vorschlag dazu:
Werdet euch darüber einig, was wie wo möglich sein soll (z.B. auf dem Treffen) und packt das ganze dann als Request unter Homepage rein.
Für die komplette Problematik die Steuern betreffend bitte ich um die selbe Verfahrensweise.
Grüße,
Hanni

Re: Bezahlung Steuern

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 08:33
von ehemaliger User
Wann muß man derzeit die Steuern zahlen?

Re: Bezahlung Steuern

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 08:47
von zz9plural
Guckstu ins Regelwerk ;-)
"Die Steuern, die zum ZW 50/51 errechnet werden, müssen spätestens in Runde 12 von Z51 an die ISG überwiesen werden."

Re: Bezahlung Steuern

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 12:15
von ehemaliger User
Das ist eine Spezialreglung, die hatte ich entdeckt. Gilt diese Reglung analog auch für spätere Zyklen?

Re: Bezahlung Steuern

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 13:06
von Davion
Ja, gilt es. Das war als Beispiel gedacht.

Re: Bezahlung Steuern

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 13:33
von zz9plural
WULT hat geschrieben:Das ist eine Spezialreglung
Wo das stehen tut?

Re: Bezahlung Steuern

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 13:39
von ehemaliger User
Das sein Sache der Formulierung.

Da nicht stehen:

Die Steuern des vorhergehenden Zyklus werden in Runde 12 des laufenden gezahlt.

Sondern da stehen:

Die Steuern, die zum ZW 50/51 errechnet werden, müssen spätestens in Runde 12 von Z51 an die ISG überwiesen werden.

Folge ist, dass die Steuern die in Z51 gezahlt werden müssen geregelt sind, nicht jedoch die der anderen Zyklen.

Re: Bezahlung Steuern

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 13:53
von zz9plural
WULT hat geschrieben:Das sein Sache der Formulierung.

Da nicht stehen:

Die Steuern des vorhergehenden Zyklus werden in Runde 12 des laufenden gezahlt.

Sondern da stehen:

Die Steuern, die zum ZW 50/51 errechnet werden, müssen spätestens in Runde 12 von Z51 an die ISG überwiesen werden.

Folge ist, dass die Steuern die in Z51 gezahlt werden müssen geregelt sind, nicht jedoch die der anderen Zyklen.
Was genau bedeutet für Dich das Wort "Beispiel"?

Re: Bezahlung Steuern

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 14:51
von ehemaliger User
Argel!

Das war mir beim Regellesen nachher nicht in Erinnerung geblieben. Grummel. Naja ich neige eben zu generellen Formulierungen und verwende ungern Beispiele. Dann sind hiernun alle Fragen beseitigt.