Das PBP Regelwerk
Teil II - erweiterte Regeln
2. Limits und Einschränkungen
2.1. geächtete Aktionen
Aktionen die dem Grundgedanken des Spieles entgegenstehen sind nicht direkt verboten, aber unerwünscht. Sollten die Supervisoren oder andere Spieler
so ein Verhalten feststellen, sind die Supervisoren angewiesen angemessen und individuell zu reagieren. Zu den geächteten Aktionen gehören insbesondere:
2.1.1. Das Ausnutzen von Programmfehlern oder Programmschwächen, die dem Spieler
einen Vorteil gegenüber anderen Spielern verschaffen. 2.1.2. Das Spielen von zwei oder mehreren Völkern, um ein Volk
besonders zu unterstützen, oder mit diesem Volk
Spionage zu betreiben. 2.1.3. Scheingefechte, die dazu dienen, die Erfahrung der Einheiten zu steigern. 2.1.4. Massives MG-Training 2.1.5. Das Benutzen von alten Programmversionen oder Zusatzdateien. 2.1.6. Das Ausnutzen von Evakuierungsanordnungen, Spielersicherungen oder anderen Vorteilsnahmen, welche nicht aus dem normalem Spielablauf entstehen 2.1.7. Sonstiges unsportliches Verhalten, das dem Sinn des Spiels (Unterhaltung/Freizeitspass) entgegensteht. Erläuterungen:
Scheingefechte: Abgesprochene oder geduldete Gefechte, welche dazu dienen die Erfahrung der Einheiten zu maximieren ohne dem Gegner ernsthaften Schaden zuzufügen, gelten als Scheingefecht. MG-Training: Das wiederholte Feuern mit gering wirkenden Waffen auf wehrlose Einheiten zum Zwecke der Erfahrungssteigerung.
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